1. Anwendungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Rechtsverhältnisse (nachfolgend auch «Vertrag» oder «Verträge» genannt) zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden «Kunde» genannt) der TV-COM AG (im folgenden «Netzbetreiber» genannt) und der TV-COM AG (im folgenden «TV-COM AG» genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von TV-COM AG («Dienstleistung/en»). Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten und diesen AGBs gelten die Bestimmungen der Vertragsdokumente.

2. Leistungen der TV-COM AG

TV-COM AG bietet Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation, Multimedia und Radio/TV an. TV-COM AG erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und vertragsgemäss innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. Inhalt und Umfang der einzelnen Dienstleistungen ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. TV-COM AG kann zur Leistungserbringung jederzeit Dritte beiziehen bzw. beauftragen. Jede Haftung für diese Dritten sowie für Hilfspersonen von TV-COM AG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Kunde anerkennt, dass die Dienstleistungen nur bezogen werden können, falls die erforderlichen technischen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere muss der Kunde über einen kompatiblen Kabelanschluss des Netzbetreibers verfügen. Ausserdem sind das Vorliegen eines Vertrages über den Anschluss der Liegenschaft an das Kommunikationsnetz des Netzbetreibers, eines gültigen Vertrages über die Lieferung des TV und Radio Signals sowie das Entrichten der entsprechenden Abonnementsgebühren Voraussetzung für den Bezug aller weiteren Dienstleistungen. Informationen bezüglich der erforderlichen Voraussetzungen sind auf den Webseiten von TV-COM AG erhältlich. TV-COM AG kann den Abschluss eines Vertrages wegen einer fehlenden oder weggefallenen Voraussetzung ablehnen, bzw. einen bestehenden Vertrag jederzeit auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen. Die Anmeldung, resp. der Vertrag des Kunden wird gegenstandlos, wenn der betreffende Hauseigentümer die Errichtung und den Betrieb der für die Dienstleistungen notwendigen Anlagen ablehnt, bzw. die entsprechende Anschluss und Nutzungsvereinbarung und/oder Kundenvereinbarung nicht unterzeichnet oder kündigt. Eine Haftung von TV-COM AG im Zusammenhang mit der Ablehnung einer Anmeldung, bzw. einer Kündigung in Folge Wegfalls einer Voraussetzung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3. Endgeräte von TV-COM AG

Sofern nicht anders vereinbart, sind alle dem Kunden während der Vertragsdauer überlassenen Geräte wie z.B. Kabelmodem («Endgeräte») nur zum Gebrauch überlassen und verbleiben vollständig im Eigentum der TV-COM AG. Der Versand der Endgeräte erfolgt auf Kosten und Gefahr/Verantwortlichkeit des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für den Versand hat der Kunde einen Versandkostenanteil von maximal CHF 40.00 zu tragen. Die Versicherung von Endgeräten ist Sache des Kunden, welcher für Verlust oder Beschädigung der Endgeräte durch z.B. Diebstahl, Wasser, Feuer oder Blitzschlag haftet. Bei Störungen ist TV-COM AG zu benachrichtigen. Bei Endgeräten im Eigentum von TV-COM AG ist TV-COM AG für den schnellstmöglichen Ersatz bzw. Reparatur eines defekten Endgeräts besorgt, sofern der Defekt nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Kunden zurückzuführen ist. TV-COM AG entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Endgerät ersetzt oder repariert wird. Massnahmen des Kunden, das Endgerät selber oder durch einen Dritten reparieren zu lassen, sind untersagt. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren wegen Ausfalls eines Endgeräts besteht nicht. Die Begründung von Pfand oder Retentionsrechten an Endgeräten zugunsten Dritter ist dem Kunden nicht erlaubt. Im Falle von amtlichen Massnahmen gegen den Kunden wie z.B. Pfändungen, Retentionen oder Verarrestierungen, welche die Rechte von TV-COM AG am Endgerät beeinträchtigen können, ist der Kunde verpflichtet, dies TV-COM AG unverzüglich mitzuteilen und das Landgericht oder die sonst zuständige Behörde auf das Eigentum der TV-COM AG am Endgerät hinzuweisen. Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Endgeräte und ist für den vertragsgemässen Gebrauch des Endgeräts verantwortlich. Eine Veräusserung, Überlassung oder Untermiete des zum Gebrauch überlassenen Endgeräts ist untersagt. Jede andere in diesem Vertrag nicht erwähnte Verwendung des Endgeräts ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Untersagt sind namentlich das Öffnen des Gehäuses des Endgeräts, die Vornahme von Eingriffen durch den Kunden selbst oder durch Dritte. Kommt das Endgerät durch Diebstahl aus der Wohnung des Kunden abhanden, so hat dieser die Pflicht, den Diebstahl unverzüglich der Help Line von TV-COM AG zu melden sowie einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. Die Kosten wegen Inanspruchnahme der Dienstleistung bzw. des entsprechenden Anschlusses, die bis zur Sperrung anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Soweit nicht anders geregelt, ist die Installation des Endgeräts Sache des Kunden. TV-COM AG liefert dazu eine Installationsanleitung. Für unsachgemässe Installation übernimmt TV-COM AG keine Haftung.

4. Kauf von Geräten und Zubehör

Geräte und Zubehör, welche dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von TV-COM AG. Der Kunde räumt TV-COM AG das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Nutzen und Gefahr an gekauften Endgeräten gehen mit Auslieferung auf den Kunden über. Die Garantieleistungen richten sich nach dem Gerät beigelegten Garantieschein (bzw. Lieferschein oder Kassenzettel). Mangels einer ausdrücklichen Regelung beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Im Fall eines Sachmangels hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung prinzipiell ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Benützung.

5. Leistungen des Kunden

Preise

Die vom Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Vertragsurkunde oder den entsprechenden Preislisten. Sie schliessen die Mehrwertsteuer ein, soweit in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart wird.

Verantwortung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen der Vorschriften dieses Vertrags sowie der anwendbaren Gesetze zu benutzen und die zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Der Kunde hat die Instruktionen von TV-COM AG beim Anschluss und bei der Anwendung von Hard und Software, die für die Nutzung der Dienstleistungen eingesetzt werden, zu befolgen. TV-COM AG übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit den Geräten (Telefone, Router, WirelessRouter etc.) von Dritten und den vom Kunden vorgenommenen Einstellungen möglich ist. Besondere Nutzungsbestimmungen ergeben sich aus den Besonderen Bestimmungen für die jeweilige Dienstleistung oder aus anderen Vertragsdokumenten. Der Kunde ist für die Benutzung der Dienstleistungen verantwortlich und haftbar, auch für deren Benutzung durch Dritte. Entsprechend sind alle in Rechnung gestellten Beträge für die Benutzung der Dienstleistungen durch den Kunden zu bezahlen. Wenn Inhalte, auch durch Dritte, mittels der Dienstleistungen übertragen werden, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilungen. Der Kunde anerkennt zudem, dass er die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass Minderjährige in seinem Haushalt zu keinem Inhalt Zugang haben, der für sie nicht geeignet ist und trifft die dazu geeigneten Massnahmen. TV-COM AG übernimmt keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten, die eine Haftung des Kunden oder von TV-COM AG zur Folge haben. Der Kunde stellt TV-COM AG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. TV-COM AG behält sich vor, jederzeit nach eigenem Ermessen den Anschluss des Kunden ohne vorherige Benachrichtigung zu sperren, falls dieser oder ein Dritter in Verbindung mit der Dienstleistung Handlungen vornimmt oder unterlässt (z.B. gesetzeswidrige Inhalte übermittelt oder deren Übermittlung nicht verhindert), die nach Meinung von TV-COM AG eine Haftung führen könnten oder gegen diesen Vertrag oder gegen anwendbares Recht verstossen. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Verwendung und Aufbewahrung eines allfälligen persönlichen Passwortes, rsp. PINCodes oder anderer geheimer Zugangscodes verantwortlich. TV-COM AG übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung eines Zugangscodes resultieren.

6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung

TV-COM AG besorgt die Rechnungsstellung sowohl für ihre Leistungen als auch gegebenenfalls für die Leistungen anderer Diensterbringer, mit denen TV-COM AG entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Die Rechnung zeigt die Diensterbringung klar auf. Die Preise und Zahlungsbedingungen für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten. TV-COM AG kann die Preise jederzeit anpassen.

Zahlungsbedingungen

Die Gebühren werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum zu bezahlen. Sofern gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwand erhoben, kann TV-COM AG die fristgerechte Bezahlung des unbeanstandeten Teils der Rechnung verlangen und bei Zahlungsverzug die unten erwähnten Massnahmen ergreifen. Der Kunde kann Forderungen von TV-COM AG nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen TV-COM AG die gesetzlichen und im Abonnementsvertrag vorgesehenen Rechtsbehelfe zu. TV-COM AG ist ermächtigt, Dritte mit der Einziehung von Zahlungsausständen zu beauftragen. Für jede Mahnung kann TV-COM AG dem Kunden Mahngebühren von maximal CHF 30. belasten. Bleibt die Zahlung auch nach der 1. Mahnung aus, ist TV-COM AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu unterbrechen. Ferner ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die der TV-COM AG durch den Zahlungsverzug entsteht. TV-COM AG ist berechtigt, den Abschluss von Abonnementsverträgen sowie die Erbringung von Dienstleistungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung anderer Sicherheiten abhängig zu machen und/oder entschädigungslos Dienstleistungen einzuschränken oder zu unterbrechen bzw. Abonnementsverträge frist und entschädigungslos aufzulösen, sofern begründete Zweifel bestehen, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht rechtzeitig nachkommen wird.

Im Lastschriftverfahren bei Bank und Post wird bei Rückbuchungen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr, die sich aus einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 sowie den Kosten für die Banktransaktion zusammensetzt, erhoben.

7. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages

Inkrafttreten

Der Vertrag tritt an dem in der Anmeldung genannten Datum in Kraft. Die Verrechnung erfolgt erstmals nach Beendigung der Installationsarbeiten bzw. bei Leistungsinanspruchnahme.

Dauer und Kündigung

Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate, danach ist der Vertrag unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden.

10 Tage nach Beendung des Vertrags können sämtliche elektronischen Produkte (z.B. EMail Adressen) ohne weitere Mitteilung an den Kunden gelöscht werden.

Ausstiegsklausel während der Mindestvertragsdauer

Erklärt der Kunde vor Ablauf der Mindestdauer aus nicht von TV-COM AG zu vertretenen Gründen, die vereinbarte Dienstleistung nicht weiter nutzen zu wollen, so wird sich TV-COM AG damit einverstanden erklären, den Vertrag vom folgenden Monat an unter der Bedingung aufzuheben, dass der Kunde eine Abschlagszahlung leistet, Die Abschlagszahlung bemisst sich aus der Anzahl der verbleibenden Monate mal 80% der monatlichen Kosten.

Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig, und macht er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich rückgängig, so ist die TV-COM AG berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und zusätzlich eine sofort zu zahlende Abschlagszahlung entsprechend dem obigen Absatz zu verlangen. Der Ablösebetrag lässt weitergehende Schadensersatzansprüche unberührt.

8. Ausserbetriebssetzung, Sperrung

TV-COM AG ist berechtigt, den InternetAnschluss des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu sperren. TV-COM AG sperrt den Anschluss, wenn dies aus technischen oder betrieblichen Gründen notwendig ist, oder wenn der Kunde:

1. die Pflichten aus dem Vertragsdokument verletzt.
2. die Teilnehmergebühren der TV-COM AG, des Netzbetreibers oder allfällige Drittanbieter nicht fristgerecht bezahlt.
3. TV-COM AG missbräuchlich oder einem Dritten Schaden zugefügt hat.
4. der Kunde schuldet TV-COM AG auch bei erfolgter Sperrung die vollen Gebühren, Mietzinsen und Entgelte.

Bei Zahlungsverzug ist TV-COM AG nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist ohne weiteres berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen und dem Kunden für die Aufhebung der Sperrung maximal CHF 100.00 zu verrechnen. Bei Sperrung oder Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche Schäden vollumfänglich. TV-COM AG ist in solchen Fällen nicht haftbar.

9. Umzug und Wegzug des Kunden

Damit die Erbringung der Dienstleistungen (inkl. Standortidentifikation und Leitweglenkung von Notrufen) an der neuen Adresse möglichst unterbruchsfrei fortgeführt werden kann, hat der Kunde einen Umzug mindestens einen (1) Monat im Voraus an TV-COM AG zu melden.

Der Wegzug des Kunden aus einer Liegenschaft, welche die Voraussetzungen für die Lieferung der Dienstleistungen grundsätzlich erfüllt («Erschlossene Liegenschaft»), in eine Liegenschaft ausserhalb des Versorgungsgebiets der TV-COM AG beendet das Vertragsverhältnis auf das Datum des Wegzugs aus der erschlossenen Liegenschaft, vorausgesetzt der Kunde informiert TV-COM AG mindestens 1 Monat vor dem Wegzug.

10. Kein Übertrag / Verbot der kommerziellen Nutzung

Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht auf Dritte übertragen. Ebenso ist sowohl die kostenpflichtige als auch die kostenlose Weitergabe der Dienstleistungen oder Teilen davon (Kleinproviding) an Nutzer ausserhalb der aufgeschalteten Wohnung bzw. Liegenschaft untersagt. Es ist insbesondere nicht gestattet, public hot spots (WLAN) oder kommerzielle Server (Hosting, Mailserver etc.) mittels TV-COM AG zu betreiben. TV-COM AG behält sich das Recht vor, missbräuchlich verwendete Anschlüsse bzw. Accounts ohne Benachrichtigung sofort zu sperren.

11. Fair Use

Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht beeinträchtigen, hindern oder einschränken. Insbesondere während den Spitzenzeiten zwischen 15 und 24 Uhr darf der Kunde das IPNetz durch das andauernde Ausschöpfen seiner maximalen Übertragungskapazität (excessive usage) für die PeertoPeer Nutzung, das Betreiben von Gameservern, den Download von Foren usw. nicht in einer Weise belasten, welche die Performance anderer Kunden beeinträchtigen würde. TV-COM AG behält sich vor, bei Vorliegen einer Gefährdung des störungsfreien Betriebs des Zugangsnetzes eine vorübergehende Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten Werte für den Up und/oder Downstream zu veranlassen. Eine solche Reduktion kann unabhängig davon vorgenommen werden, ob der Kunde die Gefährdung absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt hat. Ausserdem kann der Internetzugang gemäss Ziffer 8 dieser Bestimmungen vorübergehend gesperrt werden. Der Kunde anerkennt und beachtet zudem die anerkannten Anstandsregeln auf dem Internet („Netiquette“). Ein Verstoss gegen Regeln der Netiquette gilt als Verletzung dieses Vertrags.

12. Gewährleistung und Haftung

TV-COM AG steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Das Ausbleiben von Funktionsstörungen und Unterbrüchen, die jederzeitige unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Leistungen sowie bestimmte Übertragungszeiten oder Übertragungskapazitäten werden von TV-COM AG nicht garantiert. TV-COM AG haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von TV-COM AG entstehen. Jede weitere Haftung von TV-COM AG für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung gilt nicht für verrechnete Leistungen anderer Diensterbringer. Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.

Die Verpflichtung von TV-COM zum Auffinden und Beheben von Störungen beschränkt sich auf die Geschäftszeiten der TV-COM AG. Wünscht der Kunde ausserhalb der Geschäftszeiten eine Behebung, können zusätzlich zum effektiven Dienstleistungsaufwand Zuschläge (z.B. „Einsatzpauschale“) von bis zu CHF 300.00 sowie auf die Stundensätze Nacht, Wochenend und Feiertagszuschläge von bis zu 100% berechnet werden.

13. Datenschutz und Geheimhaltung

TV-COM AG verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle von Aufbewahrung, Bearbeitung und die Weitergabe von Personendaten anderen als im Fürstentum Liechtenstein, Schweiz geltenden Gesetzen unterstehen können. Um dem Kunden einen optimalen Service zu bieten und ihn über sämtliche aktuellen Angebote auch der Partner von TV-COM AG informieren zu können, gestattet der Kunde TV-COM AG, seine Daten intern und in Zusammenarbeit mit ihren Partnern zu bearbeiten und zu verwenden und dafür – namentlich im Zusammenhang mit der Erbringung von Informationsdiensten – auch Daten ins Ausland weiterzuleiten, soweit der Kunde die Verwendung nicht ausdrücklich untersagt hat.

14. Höhere Gewalt

Kann TV-COM AG aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Leistungsstörungen bei Drittlieferanten, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen, Beschädigung von Leitungen durch Dritte etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von TV-COM AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

15. Vertragsänderung

TV-COM AG behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistungen, Preise, Besonderen Bestimmungen, die vorliegenden AGB wie auch jedes andere Vertragsdokument jederzeit zu ändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Kunde in geeigneter Form informiert. Im Falle von Änderungen eines Vertragsdokuments zum Nachteil des Kunden ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ausserordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen. Ohne Kündigung gelten die neuen Bedingungen ohne weiteres als akzeptiert. Nicht zum Nachteil des Kunden gilt eine Vertragsänderung, welche aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen von TV-COM AG vorgenommen werden muss.

16. Schlussbestimmungen

Alle Rechte wie insbesondere Eigentumsrechte und Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Markenrechte, usw.) an und in Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten der TV-COM AG verbleiben bei der TV-COM AG und/oder allfällig berechtigten Dritten und dürfen vom Kunden nicht genutzt werden. Verletzt der Kunde Eigentums oder Immaterialgüterrechte, ist er verpflichtet, TV-COM AG bezüglich der Ansprüche geschädigter Dritter schadlos zu halten.

Der Vertrag untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.

TV-COM AG, Eschen, 1. Januar 2016